Home / zurück Duesseldorf den 01.01.2011. Thomas Kampling- Allgemeine Geschaeftsbedingungen 2. Werden dem Unternehmen Handlungen bekannt, die rechtswidrig oder illegal sind, wird durch das Unternehmen sofort Strafanzeige gegen die Verursacher erstattet. Das gilt insbesondere fuer die Teilnahme Minderjaehriger an ueber die Werbeplattform des Unternehmens vermittelten Terminen. Desweiteren hat ein solches Handeln die sofortige Sperrung der beteiligten Personen an allen Onlineangeboten des Unternehmens zur Folge. Dadurch entstehende finanzielle Ausfaelle an Werbeinnahmen fuer das Unternehmen sind vom Verursacher, in vollem Umfang fuer die Gesamtdauer der jeweiligen Vertraege, vollstaendig zu ersetzen. Die Zahlung entbindet nicht von weitergehenden zivilrechtlichen Folgen fuer die Verursacher. 2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Masse, in dem der Zweck der Schaltung beeintraechtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmoeglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzoegert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rueckgaengigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Verguetung (Minderung) zu. 3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Stoerungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollstaendige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die ausserhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht laenger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen hoeherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gruenden, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird. 4. Sollten Fehler bei der Ausfuehrung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulaessig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt ist. 2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Anspruechen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen koennen. 3. Der Auftraggeber ist fuer die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel, wie die Bereitstellung geeigneter Fotografien oder Videobeitraegen in ueblichem Format, gemaess den in der Auftragsbestaetigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber traegt das Risiko fuer die uebermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der uebermittlung auftreten. Die Bearbeitung und Modifikation ungeeigneter Dateiformate sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten, sollte er nicht fuer geeigneten Ersatz sorgen koennen. Tritt hierdurch eine Verzoegerung in der Auftragsabwicklung auf, geht diese vollumfaenglich zu Lasten des Verursachers ( Auftraggebers). 4. Koennen Werbeauftraege aus Gruenden, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgefuehrt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft das Unternehmen keinerlei Verschulden an einer fehlerhaften oder nicht moeglichen Durchfuehrung der Werbung, so hat der Auftraggeber keine Ansprueche gegen das Unternehmen. 5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrueckliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu uebertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder uebertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdruecklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der uebertragung nicht verstaendigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen. Tritt ein Dritter dei Rechtsnachfolge des Auftraggebers an, ist das Unternehmen jederzeit berechtigt die Nachfolge aus naheligenden Gruenden abzulehnen, und die Vertragsvereinbarungen einseitig aufzukuendigen bzw. abzulehnen, ohne hierfuer zur Angabe von Gruenden verpflichtet zu sein. 2. Der Auftraggeber hat das Recht, ueber die Gruende der Zurueckweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Werbematerial zur Verfuegung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rueckerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft das Unternehmen an der Unzumutbarkeit oder fehlenden Legalitaet der Vertragsdurchfuehrung kein Verschulden, so sind von diesem Kosten in Rechnung zu bringen, die bei dem Unternehmen zusaetzlich entstanden sind. Weitergehende Ansprueche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz fuer bereits entstandene Kosten verlangen. 2. Preisaenderungen fuer die Durchfuehrung von Werbeschaltungen fuer vereinbarte und bestaetigte Schaltauftraege werden dann wirksam, wenn sie von dem Unternehmen einen Monat vor der Verlaengerung des betreffenden Vertrages mit neuem Preis angekuendigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Ruecktrittsrecht zu, welches innerhalb von fuenf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklaerung ausgeuebt werden muss. Alle Preisaenderungen beruehren immer nur den einen die Erhoehung betreffenden Vertrag, nicht fuer alle Kunden automatisch gleichzeitig. 2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gueltigkeit dieser Geschaeftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Der Kunde erhaelt mit der Auftragsbestaetigung eine Kopie vorliegender Bestimmungen fuer seine / ihr Unterlagen. 2. Vom Auftraggeber muendlich erteilte Auftraege und Auftragsaenderungen bereits bestaetigter Auftraege werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestaetigt sind. 3. Fuer die Vertraege gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gueltigen Preislisten des Unternehmens. Bei Aufloesung des Unternehmens und Eintritt eines Dritten in die Rechtsnachfolge des Unternehmens, gehen alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Vertraegen stillschweigend an den Rechtsnachfolger ueber, sofern das den bis dahin bestehenden Vertraegen zugrundeliegende Angebot nicht wesentlich veraendert wird. Allein durch die aenderung des Unternehmenseigentuemers, des Gerichtsstandes oder des Firmennamens oder Firmensitzes entsteht kein Kuendigungsrecht seitens des Auftraggebers ausserhalb der seinerzeit vertraglich vereinbarten Grundlagen. Abweichungen des Angebots seitens des Unternehmens beduerfen jedoch zur AUfrechterhaltung der laufenden Vertraege der Zustimmung des Auftraggebers. 2. Fuer Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch fuer Erfuellungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3. In allen anderen Faellen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schaeden findet nicht statt. Stellt der Auftraggeber einen Mangel fest, der der zugesichterten Erfuellung des Vertrages seitens des Unternehmens entgegensteht (fehlerhafte Telefonnumer o.ae.), ist dieser zur Minderung von moeglichen oder entstehenden Schaeden verpflichtet, das Unternehmen davon umgehend in Kenntniss zu setzen und Abhilfe zu verlangen. Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zur Schadensminderung nicht nach, handelt dieser vorsaetzlich, und kann nicht den Ersatz des entstandenen Schadens oder entgangenen Gewinns einfordern. 2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder verlinkter Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt fuer alle auf der Homepage angezeigten Links und fuer alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links fuehren, sowie fuer Fremdeintraege in vom Unternehmen eingerichteten Gaestebuechern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Das Unternehmen ueberprueft alle Links zum Zeitpunkt der jeweiligen Veroeffentlichung, ist jedoch nicht in der Lage oder verpflichtet dieses wiederholt zu tun. Sollten Kunden oder Besucher unseres Internetauftritts illegale, unappetitliche oder sonstwie dem Zwecke unserer Webseiten entgegenstehende Links vorfinden, meldet er diese bitte umgehend dem Unternehmen unter der Email: admin@call-girls-online.com 2. Fuer die Vertragsabschluesse gilt deutsches Recht. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die uebrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen voll wirksam. 2. Ist die Erfuellung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermoegensverhaeltnisse des Auftraggebers gefaehrdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausfuehrung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurueckstellen oder fuer weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender frueherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. 3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Hoehe von jaehrlich 5% ueber dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen hoeheren Schaden nachweist. Bei Rueckstaendigen Betraegen ist das Unternehmen berechtigt eine weitere Veroeffentlichung der laufenden Werbung auszusetzen, ohne das daurch eine Minderung der erbrachten Leistung angenommen werden kann. 4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen, sofern Umstaende im Verantwortungsbereich des Auftaggebers dies erforderlich erscheinen lassen. Verzoegerungen die hierdurch entstehen koennen gehen voll zu Lasten des Verursachers. Duesseldorf den 01.10.2010. Thomas Kampling- CGO.i.Gr. Duesseldorf - Bagelstr. 102a 40479 Duesseldorf - Tel- 0151- 22513957 |